Kommentar am Freitag vom 10.07.2020

„Wirecard“

Klagewelle wütender Wirecard-Aktionäre, milliardenschwere Luftbuchungen, Aktie im Sturzflug, tausende geschädigte Anleger, Vorstand und Wirtschaftsprüfern des Dax-Konzerns Wirecard drohen zahllose Schadensersatzklagen – diese Schlagzeilen belasten die von der Corona-Pandemie gebeutelte Finanzwirtschaft. Betrug im großen Stil wurde möglich, weil  eine Gesetzeslücke und Kompetenzgerangel die unterschiedlich zuständigen Aufsichtsbehörden ausbremste. Juristen fordern jetzt umfassende Kontrollen auf Bundesebene, um somit die Unternehmen in ihrer Gesamtkonzernstruktur auf die Regeln zur Einhaltung der Geldwäscheprävention unter die Lupe nehmen zu können. Die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young haben leichtfertig und oberflächlich geprüft, aber die Prüfungsgesellschaft EY hat von großen Honoraren profitiert. Ein Systemversagen auf ganzer Linie – zu Lasten der Gläubiger und letztendlich der Steuerzahler.

Fazit:
Am Beispiel Wirecard wird deutlich, dass die Regulierung mit der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs überfordert ist. Die Sicherheitsrisiken steigen für alle – für Kunden, Anleger, Unternehmen und Zahlungsdienstleister. In Europa gibt es eine Reihe von vergleichbaren Dienstleistern – unter anderem Adyen in den Niederlanden oder die französische Worldline. Die Risiken bestehen also weiter, daher sollten bedeutende Zahlungsdienstleister direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt werden.

Ein „weiter so“ bei der Kontrolle darf es nach dem Versagen bei Wirecard nicht mehr geben.

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH

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