Kommentar am Freitag vom 15.03.2019

„Zwangsvollstreckung zum Nachdenken!“

Sicherlich stellt die Vollstreckungsmaßnahme der Stadt Ahlen eine absolute Ausnahme dar. Die Pfändung der Mops-Hündin sei rein rechtlich korrekt, so berichten verschiedene Medien. Dennoch: Vernünftiges Handeln sieht anders aus. Es entsteht  der Eindruck, dass hier offensichtlich ein Mitarbeiter der Stadt Ahlen im Übereifer eigenmächtig und machtmissbräuchlich gehandelt hat. Ebenso kann man vermuten, er wollte lediglich im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheiten säumige Forderungen für seinen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber dienstbeflissen eintreiben. Hier stellt sich wiederum die Frage, warum das Tier deutlich unter Wert verkauft werden sollte. Und: Ist die Stadt bei dieser Konstellation überhaupt haftbar zu machen oder der Mitarbeiter, der den Verkauf über seinen privaten Ebay-Account arrangiert hat?

Inzwischen ist der Ebay-Verkauf des Hundes vor einem Gericht anhängig. Aufgrund einer Erkrankung der Mops-Hündin und hieraus entstandenen Tierarztkosten wird von der neuen Eigentümerin gegen die Stadt ein Schadenersatzverfahren angestrebt. Welche Posse!

Fazit:
Dieser plastische Fall lässt nur Verlierer zurück: Die ursprünglichen Besitzer, eine Familie mit drei Kindern, sind enttäuscht und traurig. Die neue Besitzerin fühlt sich betrogen. Die Stadt Ahlen hat einen Reputations- und Vermögensschaden. Der handelnde Mitarbeiter muss voraussichtlich mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.

Im Rahmen meiner selbstständigen Schuldnerberatertätigkeit habe ich unter anderem mit der Stadt Wörth am Rhein einen sinnvollen Zahlungskompromiss verhandelt. Eine für beide Seiten wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Vollstreckungsmaßnahmen wurden aufgehoben, der Schuldner hat geordnete finanzielle Verhältnisse und die Stadt einen zufriedenen Bürger mit Zukunftsperspektive. So geht es auch.

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH

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