Kommentar am Freitag vom 03.08.2018

„Maklercourtage – Bestellerprinzip“

Der Beitrag in cash-online ist ein willkommener Denkanstoß. Was bei der Miete von Immobilien bereits umgesetzt wurde, regen die Grünen nun auch für den Immobilienerwerb an: das Bestellerprinzip. Wer einen Immobilienmakler beauftragt, soll im Falle des erfolgreichen Verkaufs auch die Courtage bezahlen. Wenige Makler handeln bereits nach diesem Prinzip, wonach die Courtage für den Makler – die sogenannte Innenprovision –  von der Verkäuferseite gezahlt wird. Immerhin eine Ersparnis für die Käuferseite in Höhe von circa 6 Prozent des Kaufpreises.

Die Befürchtung mancher Marktbeobachter, dass sich dieser Teil der Kaufnebenkosten in entsprechend höheren Immobilienpreisen niederschlagen wird, teile ich nicht. Sicher wird beim Bestellerprinzip der Verkäufer versuchen, einen höheren Preis für seine Immobilie zu erzielen. Letztendlich entscheiden jedoch Angebot und Nachfrage.

Die weitere Forderung der Grünen, die Provision für Makler bei Wohnimmobilien auf zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer zu begrenzen, wäre zwar eine echte Ersparnis – egal ob für Käufer oder Verkäufer – birgt jedoch Risiken. In strukturschwachen Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen könnte dies zur Existenzbedrohung für manche Immobilienmakler führen.

Fazit:
Das „Wer bestellt, der bezahlt – Prinzip“ stellt Käufer von Immobilien auf dieselbe Rechtsposition wie Mieter. Hierdurch wird Käufern auch die Möglichkeit einer Finanzierung maßgeblich erleichtert. Denn grundsätzlich gilt, dass Nebenkosten aus Eigenmitteln zu bezahlen sind. Die Maklercourtage kann hier ganz schnell einige tausend Euro ausmachen. Mit weiteren Nebenkosten wie Grundsteuer, Notar, Grundbuchamt summieren sich diese auf etwa 14 Prozent. Da tut es gut, wenn 6 Prozent Courtage entfallen.

Bei der beabsichtigten Senkung der Maklercourtage ist eine stufenweise Anpassung in Anlehnung an die jeweiligen regionalen Immobilienpreise (z. B. nach Immobilien-Preisatlas) wirtschaftlich sinnvoll – je höher die Immobilienpreise desto niedriger die Maklercourtage.

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Marc Härter

    Natürlich ist die Innenprovision für den Käufer entlastend und ich gebe Recht, dass die Finanzierung leichter zu realisieren ist. Die Kaufnebenkosten machen einen nicht unwesentlichen Teil in der Gesamtbelastung des Käufers aus.

    Es werden ca. die Hälfte der privaten Immobilientransaktionen über einen Makler abgewickelt. Daher ist die Nachfrage vorhanden, auch wenn private und somit provisionsfreie Angebote für einen Käufer lukrativer wirken. Aufgrund des niedrigen Angebots, welches nicht nur die Metropolen und Studentenstädte sondern mittlerweile auch den ländlichen Raum betrifft, wird solange die Zinsen günstig sind weiter gekauft – Provision hin oder her.

    Das Modell der Innenprovision, wie es vereinzelt schon angewendet wird, hilft dem Käufer zwar bei der Finanzierung, rächt sich aber im Umkehrschluss wieder in der Grunderwerbsteuer und in der niedrigeren Verhandlungsbereitschaft des Immobilienverkäufers – da die Courtage zu dem Marktpreis hinzugerechnet wird. Das ist bereits jetzt schon in der Praxis zu beobachten, da der Makler dadurch einfacher an den Vermarktungsauftrag mit dem Verkäufer kommt.

    Würde seitens des Maklers eine dem Wert entsprechende Dienstleistung angeboten werden, würde es die politische Diskussion in der vorliegenden Form wahrscheinlich nicht geben. Transparenz, welche Leistungen die Höhe der Provision rechtfertigen, würde helfen.

    Jeder KFZ-Verkauf bringt dem Automobilverkäufer ca. 10% Provision des Verkaufspreises – ich habe bisher noch nicht gehört, dass sich jemand darüber beschwert hat. Keine Transparenz, aber die Leute zahlen es schließlich ohne zu meckern – mein Job ist daher recht zukunftssicher. Selbst wenn die Reduzierung auf 2% kommt, wird es die Erfolgsprovision bei Vertragsschluss geben zzgl. Honorar- und Stundenabrechnung wie beispielsweise bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Nur so können sich Makler in strukturschwächeren Regionen über Wasser halten. Auch in Ordnung – obwohl bei schwer verkaufbaren Immobilien die Kosten explodieren könnten.

    Ich denke, der Käufer wird bei dem Bestellerprinzip klar benachteiligt, da der Makler ausschließlich nur für den Verkäufer und dessen Interessen tätig sein wird.

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