„Lastenausgleichsgesetz – Gedankenspiele“
Das Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) war ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der Folgen des Zweiten Weltkriegs. Diesem Gesetz lag das Bekenntnis der Solidarität mit den Geschädigten zugrunde.
Die aktuellen Geschehnisse rund um die Corona-Krise und den Ukraine-Krieg lassen Gerüchte sprießen, die offensichtlich unbegründet sind. Hier werden Vergleiche zum LAG gezogen und unbedarfte Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Der Zensus 2022 zur Gebäude- und Wohnungszählung und die Grundsteuerreform leisten vermeintlich Vorschub für die im Endeffekt haltlosen Gerüchte der Verschwörungstheoretiker und Querdenker. Krudes Gedankengut in unsicheren Zeiten bedeutet aber auch, eine sachliche und überlegte Gegenposition zu beziehen. Andernfalls riskiert man das Aufkeimen einer gefährlichen Strömung bis hin zur Spaltung der gesellschaftlichen Ordnung in einer Demokratie. Hier tragen Politik und Wirtschaft, aber auch die Gesellschaft selbst, eine hohe Verantwortung.
Fazit:
Die durch die aktuellen Krisen ausgelöste massive Neuverschuldung muss irgendwann getilgt werden. Allerdings ist die heutige Verschuldungssituation nicht mit den Folgen des Zweiten Weltkriegs vergleichbar – und daher kann auch kein Lastenausgleich im Sinne des zitierten Gesetztes die Lösung sein. Vielmehr gilt es, bereits beschlossene Maßnahmen zu realisieren. Mindeststeuer für Großkonzerne und die Einhaltung einer Steuergerechtigkeit können zum legalen Schuldenabbau beitragen. Hieran werden sich Regierung und Politik bereits heute mit Blick auf nachfolgende Generationen messen lassen müssen.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH