„Gewinnausschüttung an Kommunen“
Endlich – nach Jahren hat der hessische Landesrechnungshof wieder geprüft, welches Kapital von den Sparkassen an die Kommunen ausgeschüttet werden könnte. Das Potenzial beträgt alleine in Hessen jährlich rund 37 Mio. Euro. Sicher engagieren sich die öffentlich-rechtlichen Bankhäuser bei Sponsoring und Spenden für wohltätige Zwecke, Sport und Kultur. Die satzungsgemäße Verpflichtung für das Gemeinwohl geht allerdings über Sponsoring und Spenden für nur einige Begünstigte hinaus. Mit einer adäquaten Gewinnausschüttung an die Kommunen könnte von den hieraus entstehenden Entlastungen – z. B. bei Grundsteuer und Mietpreisen – jeder Bürger profitieren. Gemeinwohl bedeutet nämlich per Definition das Wohlergehen eines jeden Einzelnen innerhalb einer Gemeinschaft.
Argumente wie Niedrigzinsphase und regulatorischer Druck können für die seit Jahren praktizierte Verweigerungshaltung bei Gewinnausschüttungen nicht herhalten. Schließlich gelten diese bereits als Gründe für Filialschließungen und Mitarbeiterabbau. Gleichwohl steigen die Vergütungen – ob Gehälter oder Bonifikationen – in den Vorstandsetagen.
Fazit:
Hier sind die Verwaltungsräte gefordert, endlich Veränderungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger herbeizuführen. Schließlich sind die Vorsitzenden der Aufsichtsorgane gleichzeitig die kommunalen Spitzenpolitiker. Diese müssen sich fragen, ob sie weiterhin auf Ausschüttungen der Sparkassen verzichten wollen. Glücklicherweise gibt es auch positive Beispiele, nämlich Geldhäuser, die einen Teil ihrer Gewinne ausschütten und Politiker, die ihrer Verantwortung gerecht werden.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH