Kommentar am Freitag vom 17.05.2024

„Insolvenz vs. Schließung – Habecks Einordnung“

Die Regelinsolvenzen in Deutschland steigen massiv an – immerhin im April um 28,5 Prozent zum Vorjahresvergleich. Die Deutsche und Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat aktuell hierzu kommentiert. Die Ursachen sind vielfältig. In der Hauptsache sind es die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie die massiv gestiegenen Energiepreise. Aber auch Lieferkettenprobleme und Arbeitskräftemangel in Folge der Corona-Krise tragen zu der aktuell zu beobachtenden toxischen Entwicklung bei.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat im Interview bei der Talkshow „Maischberger“ (Video ab Minute 19:40) den Unterschied einer Insolvenz zu einer temporären Schließung eingeordnet. Seine getroffenen Aussagen sind zutreffend – vielleicht rhetorisch etwas ungeschickt vorgetragen. Temporäre Schließungen sind ein probates Mittel, um Kosten einzudämmen. In der Hotelbranche ist dies nicht unüblich. Deshalb ist ein Unternehmen nicht automatisch insolvent. Maischbergers Aussage zur Insolvenzverschleppung ist unzutreffend, da dies rechtlich nur Kapitalgesellschaften betrifft. Die zitierten Blumenläden, Bioläden und Bäckereien firmieren im Regelfall als Einzelunternehmen und nicht als GmbH oder AG.

Den betroffenen energieintensiven Unternehmen hat das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eine schnelle, flexible und unkomplizierte Finanzhilfe zur Verfügung gestellt. Hiervon haben unter anderem auch Bäckereien profitiert.

Fazit:
Die geäußerte Kritik an Minister Habecks Aussagen im Zusammenhang mit einer vorübergehenden Schließung anstelle einer Insolvenz ist unberechtigt. In diesen außergewöhnlich schwierigen Zeiten geht es in erster Linie darum, gemeinsame Lösungswege aufzuzeigen. Dies sollte sowohl für die Regierung, als auch für die Opposition oberste Priorität haben.

Bis zum nächsten Mal!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH