Kommentar am Freitag vom 12.10.2018

Maklercourtage – Bestellerprinzip und Provisionsdeckel

Der Artikel in der Immobilien-Zeitung setzt thematisch den Bericht in cash-online vom 24.07.2018 fort. Allerdings nehmen die Anträge der Grünen für das Bestellerprinzip und die Deckelung der Maklercourtage auf brutto zwei Prozent beim Immobilienerwerb nun konkrete Formen an. Die Fraktion hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Umsetzung bereits zum 01.01.2019 vorsieht. Somit werden nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer entlastet. Hiermit wären auch die Befürchtungen mancher Marktbeobachter zerstreut, dass sich dieser Teil der Kaufnebenkosten in entsprechend höheren Immobilienpreisen niederschlagen könnte.

Fazit:
Der im Artikel zitierte Konflikt des „Preisdeckelgesetzes“ mit dem Grundgesetz bleibt indes abzuwarten. Diesem Einwand könnte zum Beispiel durch eine stufenweise Anpassung der beabsichtigten Senkung der Maklercourtage in Anlehnung an die jeweiligen regionalen Immobilienpreise entgegengewirkt werden. Die im Kommentar von Marc Härter geforderte Transparenz greift die grundlegende Problematik der Provisionszahlung sehr treffend auf. Es sollte immer der Grundsatz gelten: Zahlung gemäß Leistung!

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH

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