Kommentar am Freitag vom 22.02.2019

„Zahlungen mit oder ohne Bargeld?“

Zur Abwendung von Geldwäsche planen Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung Bargeldzahlungen der Höhe nach stark einzuschränken. Die EZB beabsichtigt, den 500-Euro-Schein und schließlich das Bargeld komplett abzuschaffen.

Die IHK Gießen-Friedberg hat hiergegen eine Resolution erlassen: „Keine Obergrenze von Bargeldtransaktionen – gegen eine Abschaffung von Bargeld!“

Argumente der Politik und der EZB, dass durch die geplanten Restriktionen Schwarzarbeit, Geldwäsche und sogar der Terrorismus eingedämmt werden können, sind wenig substanziell. Solche Aussagen eines Mitglieds des EZB-Direktoriums könnten bei einer Umsetzung dieser Pläne sogar zu einer Klagewelle vor dem Europäischen Gerichtshof führen. Denn: Es handelt sich hierbei um eine Mandatsüberschreitung der EZB, deren Hauptaufgabe  die Sicherstellung der Preisstabilität sein sollte. Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung zählen gemäß ihren Statuten allerdings nicht dazu!

Eine ganz andere Sichtweise auf das Bargeld zeigt der Bericht in der Oberhessischen Zeitung vom 13.02.2019. Bei Bezahlvorgängen an der Ladenkasse gilt die Barzahlung noch immer als die schnellste und kostengünstigste Variante – auch im Vergleich zum modernen kontaktlosen Bezahlen.

Fazit:
Die deutschen Bürger hängen an ihren Scheinen und Münzen. Trotz moderner Bezahlalternativen werden noch immer 75 Prozent aller Zahlungen an den Ladenkassen in bar getätigt. Die Konsumenten alleine sollten entscheiden dürfen, wie sie ihren Einkauf bezahlen wollen. Wenn sich digitale Bezahlformen im Laufe der Zeit – eventuell auch generationenbedingt – durchsetzen, dann ist dies allein die Entscheidung der Verbraucher.

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH

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