Kommentar am Freitag vom 03.05.2019

„Restschuldbefreiung“

Unter anderem das Handelsblatt berichtet darüber, dass sich vor kurzem das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf eine Reform der Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie verständigt haben. Die Halbierung der Frist bis zur Restschuldbefreiung bei Unternehmen scheint beschlossene Sache – und zwar ohne Bedingungen. Galt doch bisher unter anderem eine Mindestzahlung, um die Laufzeit auf drei Jahre kürzen zu können. Ebenso gilt eine Übertragung der Neuerungen auf das Verbraucherinsolvenzrecht als sicher.

Die Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen geht an der Realität vorbei. Schuldner hierbei unter Generalverdacht zu stellen und diesen vorzuwerfen, deswegen mehr Schulden zu machen, ist symptomatisch für das regelmäßig festzustellende Eintreibungsverhalten vieler Inkassogesellschaften. Für diese stehen nicht deren Auftraggeber als Gläubiger im Vordergrund, sondern oftmals nur deren eigener Profit. Der betroffene Schuldner bleibt als Faktor Mensch völlig außen vor – ungeachtet der Gründe, die zur finanziellen Krise geführt haben. Inkassobeauftragte, die hingegen eine Schuldensanierung mit Augenmaß begleiten, sind in der Regel erfolgreicher und leisten damit einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag.

Fazit:
Die Verkürzung der Frist von bisher sechs auf nunmehr drei Jahre ist nur zu begrüßen. Eine professionell begleitete Schuldnerberatung kann zu höheren Quoten für die Gläubiger führen. Jede Krise ist individuell zu bewerten. Es gibt keine Schablone, die einheitlich zur Regulierung und Sanierung der Finanzsituation angelegt werden kann. Die Ursachen hierfür sind einfach zu unterschiedlich. Der große Vorteil bei der aktuellen Reform liegt darin, dass für die betroffenen Schuldner auch Einträge in Schuldnerverzeichnissen wie SCHUFA, Vollstreckungsgericht und Creditreform früher erloschen sind. Somit ist auch die Kreditwürdigkeit wieder früher gegeben.

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH

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